Pflegestärkungsgesetz
Pflegestufe wird Pflegegrad – Was ändert sich für Menschen mit anerkannter Pflegestufe ab 2017?
- Keine zweite Begutachtung: Alle 2016 bereits anerkannten Demenzkranken und Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen „0“, 1, 2 oder 3 werden in der Regel nicht noch einmal nach dem neuen NBA-Verfahren begutachtet. Einzige Ausnahme: Wer dringend mehr Leistungen der Pflegekassen braucht, weil sich sein Zustand rapide verschlechtert hat, wird bereits ab 1. November 2016 nach dem neuen NBA-System überprüft.
- Automatisch Pflegegrad anstelle der Pflegestufe: Die Pflegekassen teilen 2017 allen bislang nur pflegebedürftigen Leistungsempfängern anstelle ihrer bisherigen Pflegestufe automatisch den nächsthöheren Pflegegrad zu. Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit bisheriger Pflegestufe 2 bekommt Pflegegrad 3 zugewiesen.
- Sonderregel für demenzkranke Pflegebedürftige: Anerkannt demenzkranken Pflegebedürftigen weisen Pflegekassen automatisch anstelle ihrer bisherigen Pflegestufe den zwei Stufen höheren Pflegegrad zu. Zwei Beispiele: Betroffene mit Pflegestufe 2 erhalten ab 2017 Pflegegrad 4, demenzkranke, dauerhaft psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen mit der sogenannten Pflegestufe 0“ dann Pflegegrad 2.
- Besitzstandswahrung für heutige Leistungsbezieher: Bereits anerkannten Leistungsempfängern der Pflegestufen „0“, 1, 2 oder 3 hat die Politik gesetzlich garantiert, dass ihnen durch Zuweisung eines neuen Pflegegrads keinerlei finanzielle Nachteile entstehen sollen. Zum Beispiel ist im PSG II klar geregelt, dass Heimbewohner auch nach Zuteilung eines Pflegegrades 2017 genau so viel Geld von ihren Pflegekassen bekommen wie 2016, als sie noch über eine Pflegestufe verfügten.
Pflegehilfsmittel
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gewähren Pflegekassen seit 01.01.2015 monatlich 40 Euro. Zuvor lag der Zuschuss bei 31 Euro.