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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nehmen einen Sonderstatus unter den Hilfsmitteln für Senioren ein. Versicherte oder ihre Angehörigen brauchen dafür keine ärztliche Bescheinigung (Rezept), um die Kosten erstattet zu bekommen, sondern können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Krankenkasse stellen. Dabei gelten drei Voraussetzungen:

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind Produkte gelistet, die zur Leistungspflicht der Kassen gehören. Das heißt: Für alle darin gelisteten Produkte übernehmen die Kassen die Kosten bzw. überlassen sie leihweise. Die Geräte und Pflegeprodukte sind nach Produktgruppen geordnet, darunter auch die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der häuslichen Pflege. Die zur Pflege bestimmten Hilfsmittel finden Sie im sog. Pflegehilfsmittelkatalog, der vorwiegend die Produktgruppen (PG) 50 bis 54 umfasst. Die Produktgruppen 50 bis 54 im Detail sind:

Die Pflegehilfsmittel der Produktgruppen 50, 52 und 53 gelten als technische Hilfsmittel, die die Pflegekasse bevorzugt leihweise zum Gebrauch überlässt. Die Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 51 enthalten Hygieneprodukte und die Produktgruppe 54 die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Pflegehilfsmittel der PG 54 sollten auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden.

Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören:

Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel ?

Die Pflegekasse übernimmt jeden Monat bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel komplett, sofern eine Pflegestufe bzw. ein Pflegegrad vorliegt. Wenn Sie mehr Pflegehilfsmittel benötigen, müssen Sie alle Kosten, die über den 40 Euro liegen, selbst bezahlen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54) rechnen wir für Sie immer direkt mit der Pflegekasse ab. Lassen Sie für sich oder Ihren Angehörigen für jeden Monat ein individuelles Hilfsmittelset im Gesundheitshaus Bahnstadt im Wert 40 Euro zusammenstellen.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse: Pflegehilfsmittel beantragen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch muss der Arzt nicht verschreiben. Sie als pflegender Angehöriger müssen lediglich für den Pflegebedürftigen einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit sie die Kosten übernimmt. Das Gesundheitshaus Bahnstadt stellt Ihnen gerne einen Antrag / Kostenübernahme 40€ Pflegehilfsmittel  / zur Verfügung oder beantragt für Sie die Pflegehilfsmittel beim Kostenträger. Die Genehmigung der Kasse folgt bei anerkannter Pflegestufe bzw. Pflegegrad normalerweise innerhalb von vier Wochen. Aber auch Versicherte mit der sog. „Pflegestufe 0“ (künftig ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Antrag muss bei positiver Rückmeldung von der Kasse in der Regel nur einmal gestellt werden und der Pflegebedürftige bekommt daraufhin monatlich die benötigten Hilfsmittel zugesandt. In Ausnahmefällen kann die Genehmigung zeitlich begrenzt sein.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse: rechtliche Grundlage

Nach § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) haben Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, „die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.“ Zu den Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, führt das Gesetz in Absatz 2 auf: „Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.“